Barrierefreiheitserklärung
Bundesanzeiger Verlag GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.lexview.de/.
Beschreibung der Dienstleistung
LexView.de ist eine umfassende Recherche- und Analyse-Plattform für Gesetzestexte und Gesetzesentwürfe, die Nutzern, wie Juristen, Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen, einen tiefen Einblick in den deutschen Gesetzgebungsprozess bietet.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
LexView stellt eine zentrale, digitale Plattform bereit, deren Kernfunktion die automatisierte Bereitstellung, der Vergleich und die Analyse von deutschen Gesetzestexten und -entwürfen ist. Das Tool ermöglicht die gezielte Recherche in einer stündlich aktualisierten Datenbank und bietet eine Prozessbeobachtungs-Funktion, um den Status von Gesetzgebungsverfahren transparent nachzuverfolgen. Die herausragende Funktionalität ist der Versionsvergleich, der neue Formulierungen, Streichungen und Ergänzungen in Entwürfen automatisch markiert, um eine effiziente und schnelle Erfassung sowie Interpretation regulatorischer Änderungen zu gewährleisten.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
Diese Erklärung wurde am 02.12.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
barrierefreiheit@bundesanzeiger.de
Tel.: +49 221 976680
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen- anhalt.de
Tel.: +49 391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 02.12.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
